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Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen D-Visum in Verbindung mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument.
Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 981 kB, 14.02.2025)
Letzte Änderung 15.08.2022
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