Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Umsetzung der Motion Barthassat (08.3616) "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"

Motion Barthassat (08.3616) "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"

Die am 2. Oktober 2010 von Nationalrat Luc Barthassat eingereichte Motion verlangt vom Bundesrat, dass Jugendliche ohne gesetzlichen Status, welche ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zu einer Berufslehre ermöglicht wird. Die Motion wurde am 3. März 2010 vom Nationalrat und am 14. September 2010 vom Ständerat angenommen.

Zur Umsetzung der oben genannten Motion schlägt der vorliegende Entwurf die Einführung eines neuen Artikels auf Verordnungsstufe (Art. 30a VZAE) vor, um die genauen Voraussetzungen zur Regelung des Aufenthaltes von Personen ohne gesetzlichen Status während der Dauer ihrer Berufslehre festzuhalten. Bezüglich der spezifischen Voraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltsrechts soll der neue Art. 30a VZAE die bereits bestehende Härtefallregelung im Ausländergesetz ( Art. 30 Abs. 1 Bst b. AuG) und im Asylgesetz (Art. 14 Abs. 2 AsylG) ergänzen. Der vorliegende Entwurf enthält zudem zwei weitere Absätze, welche einerseits die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Beendigung der Ausbildung regelt und andererseits die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen einer Härtefallbewilligung an die Eltern sowie auch an die Schwestern und Brüder der betroffenen Person.

Die Vernehmlassung dauerte vom 2. März bis zum 8. Juni 2012.
  

Letzte Änderung 01.02.2013

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