Änderung der Asylverordnung 3 (AsylV 3), der Visa-Informationssystem-Verordnung (VISV), der ZEMIS-Verordnung und der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) (Verlängerung der Gültigkeit der Reisedokumente sowie Neuerungen bei den Informatiksystemen)
AsylV 3, VISV, ZEMIS-Verordnung: am 15. Juni 2023 in Kraft getreten
RDV: am 15. Oktober 2023 in Kraft getreten
Die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Flüchtlinge sowie des Passes für Staatenlose und für Schriftenlose mit Niederlassungsbewilligung wurde analog dem Pass und dem Identitätsausweis für Schweizerinnen und Schweizer von heute fünf auf zehn Jahre verlängert.
Zudem wurden verschiedene Neuerungen bei den Informatiksystemen vorgenommen: So erhalten beispielsweise die Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration (SEM), die für die Planung und Durchführung der Anhörungen im Asylbereich zuständig sind, neu Zugriff auf weitere Datenfelder des Fristenmanagementtools (FM-Tool) und der Datenbank Dolmetscher Pool (DOPO; z.B. Geschlecht, Alter, Adresse). Zudem führt eine Abfrage zu einer Person im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) und im nationalen Visumsystem (ORBIS) künftig automatisch zu Abfragen in weiteren Systemen (RIPOL, SIS, ASF-Interpol). Weiter erhält die Bundesanwaltschaft neu Zugriff auf Stammdaten und Adressen von ausländischen Personen im ZEMIS. Dies ermöglicht eine einfache, effiziente und zentrale Datensuche im Hinblick auf den Vollzug von Urteilen bei Ausländerinnen und Ausländern. Auch die kantonalen Justizvollzugsbehörden erhalten Zugriff auf ZEMIS, da sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung auch migrationsrechtliche Daten benötigen. Schliesslich kann das SEM neu weitere Datenfelder zu den Sprachkenntnissen, zur Ausbildung und zu den bisherigen Erwerbstätigkeiten von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen, Personen mit Schutzstatus S und Personen, die dem erweiterten Verfahren zugewiesen werden im ZEMIS bearbeiten. Die Erhebung der Daten erfolgt freiwillig über einen elektronischen Fragebogen. Die Daten werden für Massnahmen zur Förderung der Integration verwendet.
Am 10. Mai 2023 hat der Bundesrat die entsprechenden Anpassungen in der AsylV 3, der VISV, der ZEMIS-VO und der RDV beschlossen. Die Änderungen der AsylV 3, der VISV und der ZEMIS-VO sind am 15. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Änderung der RDV ist am 15. Oktober 2023 in Kraft getreten.
Dokumentation
Verordnungen
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Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3)
(AS 2023 245, am 15. Juni 2023 in Kraft getreten)
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Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (VISV)
(AS 2023 246, am 15. Juni 2023 in Kraft getreten)
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Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung)
(AS 2023 247, am 15. Juni 2023 in Kraft getreten)
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Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)
(AS 2023 248, am 15. Oktober 2023 in Kraft getreten)
Erläuterungen
Letzte Änderung 15.10.2023