Übernahme des Schengener Visa Information Systems VIS (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (VIS)

Die Schweiz muss die Übernahme von zwei Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands über das zentrale Visa-Informationssystem ins Auge fassen: die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung) sowie den Beschluss 2008/633/JI (VIS-Beschluss). Aufgrund der Übernahme dieser beiden europäischen Rechtsakte muss das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) angepasst werden. Das neue zentrale Visa-Informationssystem soll insbesondere die Umsetzung der gemeinsamen Schengener Visumpolitik bei kurzfristigen Aufenthalten erleichtern. Es dient auch der Betrugsbekämpfung und der Verhinderung des sogenannten «Visum-Shoppings». Ausserdem hilft es im Rahmen der Anwendung der Dublin-Verordnung, den Staat zu bestimmen, der für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Auch bei der Prüfung von Asylgesuchen ist es ein nützliches Instrument. Laut dem VIS-Beschluss können die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zur Prävention von terroristischen und anderen schwerwiegenden Straftaten ebenfalls auf die Daten im zentralen System zugreifen. Die betreffenden Behörden wurden vom 24. Februar bis am 16. März 2009 konsultiert.

Der Bundesrat hat die Botschaft an die Eidgenössischen Räte am 29. Mai 2009 verabschiedet. Das Parlament hat der Übernahme der beiden Rechtsakte im Dezember 2009 zugestimmt.

 

Anhörungsverfahren

24. Februar – 16. März 2009

Letzte Änderung 01.01.2011

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