Aktionsplan IBM

Für die praktische Umsetzung der Strategie der integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management, IBM) hat das SEM in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden einen dynamischen Aktionsplan ausgearbeitet. Dies ist nötig, damit der Aktionsplan laufend an die sich verändernden Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit angepasst werden kann. Er ist nur in elektronischer Form (auf dieser Website) verfügbar. Es wird kein gedrucktes oder druckfähiges Dokument mehr bereitgestellt.

Der IBM-Aktionsplan erläutert alle Massnahmen, die umzusetzen sind, damit die in der Grenzverwaltungsstrategie festgelegten strategischen Ziele erreicht werden. Er wird regelmässig überarbeitet und an die Situation an der Front angepasst. Massgebend sind dabei insbesondere die aktuelle Lage im Migrations- und Sicherheitsbereich sowie andere Herausforderungen, mit denen die Grenzkontrollbehörden konfrontiert sind. Diese dynamische Umsetzung des Aktionsplans ermöglicht es, den aktuellen und künftigen Herausforderungen in der Grenzverwaltung umfassend und zeitgemäss Rechnung zu tragen. Dabei werden die Empfehlungen der Europäischen Union ebenso berücksichtigt wie die im vorhergehenden Aktionsplan gewonnenen Erkenntnisse.

Die zwei Grundpfeiler des IBM-Aktionsplans sind einerseits die Schlüsselmassnahmen und andererseits die Standardmassnahmen, die nachfolgend im Aktionsplan dargestellt sind.

Schlüsselmassnahmen

Schlüsselmassnahmen sind Massnahmen, die eine umfassende Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Behörden erfordern. Sie sind in praktischer und politischer Hinsicht von Bedeutung. Bei diesen Massnahmen fungiert die Steuergruppe Grenze als Auftraggeberin. Sie ist auch für die Projektsteuerung verantwortlich. Die Projektführung wird hingegen den federführenden Behörden übertragen.

Im Rahmen der IBM-Strategie II (2019-2024) wurde das Projekt reFRONT als Schlüsselmassnahme durchgeführt. reFRONT hatte die Überprüfung der Zusammenarbeit in ausgewählten Bereichen der Grenzkontrolle (Ausbildung, Risikoanalyse, Prozesse, Infrastruktur und Technik als Supportprozesse sowie Policy / Governance als übergeordnetes Thema) zum Ziel. Im Auftrag des Bundesrats und der KKJPD werden die beteiligten Behörden die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht reFRONT nun vertiefen und konkretisieren. Diese Empfehlungen dienen als Schlüsselmassnahmen für den Aktionsplan. Diese Massnahmen adressieren insbesondere den identifizierten Handlungsbedarf, welcher sich aus der Schengen-Evaluierung und der thematischen Evaluation der IBM-Strategie ergeben hat.

Schlüsselmassnahmen

Standardmassnahmen

Bei den Standardmassnahmen handelt es sich um Aufgaben und/oder zeitlich befristete Einsätze mit Projektcharakter, um die in der IBM-Strategie III verankerten Ziele zu erreichen.

Eine Standardmassnahme ist eine behördliche Aufgabe, die sich grundsätzlich nicht direkt aus einer Zuständigkeit oder einem ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag ergibt, sondern darüber hinaus geht. Dabei geht es nicht um Aufgaben des Tagesgeschäfts, die sowieso unerlässlich sind für die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags (z. B. Grenzkontrolle). Es kann sich aber durchaus um eine Aktivität handeln, die die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags verbessert, vereinfacht oder dauerhaft effizienter macht. Die Massnahme ist zeitlich befristet und gilt als abgeschlossen, wenn die Verbesserungen erfolgreich umgesetzt worden sind. Kurz gesagt handelt es sich um eine Aufgabe und/oder ein Unterstützungsprojekt mit dem Ziel, die Erfüllung der herkömmlichen Aufgaben der Grenzverwaltung zu erleichtern (beispielsweise das Projekt zur Einführung von ABC-Gates an den Flughäfen).

Standardmassnahmen erfüllen folgende Kriterien:

  • Die Massnahme beinhaltet Aufgaben, Projekte und/oder zeitlich befristete Einsätze zur Umsetzung der in der IBM-Strategie III verankerten Ziele.
  • Sie hat Projektcharakter.
  • Sie dient nicht zur Erfüllung eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags (Tagesgeschäft).
  • Sie ist zeitlich befristet.

Das SEM aktualisiert laufend die Liste der Standardmassnahmen gestützt auf die Beiträge der federführenden Behörden. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle des Aktionsplans aufgeführt. Die Kantone sowie die Bundesbehörden, die mit Kompetenzen im Bereich der Grenzverwaltung ausgestattet sind, sind verantwortlich für die Umsetzung und Führung der angekündigten Projekte. Sie erstatten dem SEM regelmässig Bericht. Die Schlüsselmassnahmen und die Standardmassnahmen tragen gleichermassen zur Umsetzung der strategischen Ziele des IBM III bei und bilden gemeinsam den IBM-Aktionsplan.

a) Grenzkontrolleb) Such- und Rettungseinsätze auf Seec) Risikoanalysei) Rückkehrd) Informationsaustausch Mitgliedstaaten und Frontexe) Zusammenarbeit nationale Behördenf) Zusammenarbeit zwischen Organen der Uniong) Zusammenarbeit mit Drittstaatenh) Kontrollen innerhalb des Schengen-Raumsj) Einsatz moderner Technologienk) Qualitätssicherungsmechanismenl) Solidaritätsmechanismenm) Grundrechten) Aus- und Weiterbildungo) Forschung und Innovation

Monitoring und Rhythmus der Weiterentwicklung des Aktionsplans

Das Monitoring über die Weiterentwicklung des Aktionsplans erfolgt im gleichen Rhythmus wie die Sitzungen der erweiterten Steuergruppe Grenze. Diese finden grundsätzlich alle sechs Monate statt. An diesen Sitzungen sind die beteiligten Behörden gebeten, über den Fortgang ihrer jeweiligen Projekte zu berichten. Gegebenenfalls wird das SEM die Öffentlichkeit direkt auf seiner Website aktiv über die Entwicklungen im dynamischen Aktionsplan informieren.

Monitoring und Rhythmus der Weiterentwicklung des Aktionsplans

Letzte Änderung 26.04.2024

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