Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Schengen Weiterentwicklung)

Die Richtlinie des Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie) stellt eine Schengen-Weiterentwicklung dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 5. Juni bis zum 5. September 2009. Der Bundesrat hat die Botschaft am 18. November 2009 verabschiedet.

Definitive Gesetzesänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Rückführungsrichtlinie

(Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011)

Weitere Gesetzesänderungen

(Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011)

Rundschreiben des BFM

Neuerungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Rückführungsrichtlinie

Letzte Änderung 01.01.2011

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