
Zuständige Stellen
- Justizvollzugsbehörden
- Migrations- und Sozialbehörden
- Kantonale und städtische Polizei
- KESB
- NDB
- SEM
- fedpol
Instrumente und Mittel
- Ausweisung (Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz AIG) und Einreiseverbot (Art. 67 AIG) bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
- Für Straftaten, die nach dem
1. Oktober 2016 begangen wurden, obligatorische Landesverweisung durch das Gericht - Entzug der Doppelbürgerschaft (Art. 42 Bürgerrechtsgesetz, näher ausgeführt durch Art. 30 Bürgerrechtsverordnung)
- Entzug des Aufenthaltstitels
- Polizeiliche Massnahmen gestützt auf kantonales Recht
- Begleitung durch Sozialbehörden
- Ausstiegshilfen (Disengagement)
- Kantonales Bedrohungsmanagement
- NAP zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewaltätigem Extremismus; einschlieslich Impulsprogramm des Bundes, um Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft zu unterstützen
- Neue polizeiliche Massnahmen im Bundesgesetz PMT, die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug zur Anwendung kommen können (siehe bereits oben, Phase 2):
- - Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht
- - Kontaktverbot
- - Ein- und Ausgrenzung
- - Ausreiseverbot
- - Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest»)
- - Elektronische Überwachung
- - Mobilfunklokalisierung
Letzte Änderung 05.07.2022