Das Entry/Exit System (EES) wird seit dem 12. Oktober 2025 im gesamten Schengen-Raum schrittweise eingeführt.
Reisende werden gebeten, sich auf der offiziellen EES-Webseite der Europäischen Kommission zu informieren.
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im EES (Entry/Exit System) Daten über Sie bearbeitet wurden. Sie können Einsicht in Ihre Daten erhalten und sie gegebenenfalls berichtigen bzw. löschen lassen. Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu konsultieren.
Das Entry/Exit System (EES) ist ein System zur Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen. Das EES Projekt der Europäischen Kommission hat zum Ziel, die Grenzverwaltung zu modernisieren, die Sicherheit des Schengen-Raumes zu erhöhen und durch die Automatisierung zahlreicher Prozesse die Grenzübertrittskontrolle effizienter zu gestalten, um die stetig steigende Zahl an Grenzübertritten bewältigen zu können.
Das EES dient der elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen sowie der automatischen Berechnung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum. Die heutige manuelle Abstempelung der Reisedokumente wird zu Gunsten eines Eintrages in das EES ersetzt. Mit dem EES soll irreguläre Migration (insb. sog. Overstayer) einfacher entdeckt und undokumentierte Reisende bei Kontrollen im Schengen-Binnenraum u.a. mit der Hilfe von biometrischen Identifikatoren (Gesichtsbild und 4 Fingerabdrücke) eindeutiger identifiziert werden können.
Stand der Arbeiten auf EU-Ebene
Nach Verabschiedung der EES-Verordnung und den für EES erforderlichen Anpassungen des Schengener Grenzkodex durch das Europäische Parlament im Dezember 2017 hat die IT-Generalagentur der EU, eu-LISA mit den technischen Umsetzungsarbeiten zur Entwicklung und Betrieb eines EES-Zentralsystems begonnen. Das sogenannte Soft Opening wird voraussichtlich im Oktober 2025 beginnen und für sechs Monate andauern, so dass die sukzessive Einführung von EES voraussichtlich im April 2026 abgeschlossen ist.
Stand der Arbeiten in der Schweiz
Mit der Notifizierung der Schengen-Weiterentwicklung an die Schweiz am 17. Januar 2018 hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, diese rechtlich umzusetzen. An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zur Umsetzung der EES Vorlage zu Handen des Parlaments verabschiedet. Am 10. November 2021 hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen des AIG sowie die Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des EES (nationale EES-Verordnung) verabschiedet.
Was die technische und organisatorische Umsetzung betrifft, hat das SEM das nationale Umsetzungsprojekt «EES» im September 2016 initialisiert. Nach erfolgreichem Durchlaufen des obligatorischen Assessments für IKT-Grossprojekte durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wurde im Juni 2018 die Projektfreigabe für EES erteilt.
Mit Blick auf die Einführung des EES in der Schweiz wurden Anpassungen bei der Grenzkontrollinfrastruktur vorgenommen. Auf den Beginn des Soft Opening im Oktober 2025 wurde die totalrevidierte Fassung der Weisungen zur Grenzkontrolle in Kraft gesetzt.
Das SEM beteiligt sich aktiv an den Umsetzungsarbeiten des EES Projekts auf europäischer Ebene in den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission und der IT-Generalagentur eu-LISA.
Dokumentation
- Medienmitteilung vom 9. Oktober 2025
- Medienmitteilung vom 21. November 2018
- Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 527 kB, 13.07.2020)
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Botschaft
(BBl 2019 175)
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Entwurf Bundesbeschluss
(BBl 2019 227)
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Entwurf Notenaustausch Verordnung (EU) 2017/2226
(BBl 2019 235)
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Entwurf Notenaustausch Verordnung (EU) 2017/2225
(BBl 2019 237)
- Verordnung (EU) 2017/2226 vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES)
- Verordnung (EU) 2017/2225 vom 30. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystem
Letzte Änderung 12.10.2025

