Partnerschaftsgesetz: Vorlage tritt in zwei Schritten in Kraft - Vorgängig sind Anpassungen von Gesetzen und EDV-Programmen erforderlich

Bern, 09.12.2005 - Ab dem 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen. Zudem ist es Stiefeltern und Stiefkindern ab 1. Januar 2006 erlaubt, zu heiraten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen.

Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist am 5. Juni 2005 in der Volksabstimmung angenommen worden. Vor dem Inkrafttreten müssen zahlreiche kantonale Gesetze sowie EDV-Programme von Bund, Kantonen und Gemeinden angepasst werden. Zudem müssen sämtliche Formulare geändert werden, bei denen der Zivilstand eine Rolle spielt. Der Bundesrat wird ferner nächstes Jahr die Ausführungsbestimmungen zum Partnerschaftsgesetz (namentlich Einzelheiten bezüglich der Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt) verabschieden. Der Bundesrat hat das Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Ehen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern werden möglich

Um Ehe und eingetragene Partnerschaft in Bezug auf Hindernisse in Einklang zu bringen, wurden die Ehehindernisse im Anhang zum Partnerschaftsgesetz revidiert. Demnach sind in Zukunft auch Eheschliessungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern möglich. Das bisher bestehende Ehehindernis hinderte Stiefeltern und Stiefkinder nicht, eine Lebensgemeinschaft zu bilden, sondern verweigerte ihr lediglich den rechtlichen Rahmen. Heute toleriert die Gesellschaft aber das rechtlich ungebundene Zusammenleben. Insofern trägt die Revision den gewandelten Ansichten der Gesellschaft Rechnung. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches und der Zivilstandsverordnung bereits auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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