Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen erwarb Michael Schöll im Jahr 2000 das Anwaltspatent des Kantons Genf, im Mai 2003 einen LL.M. der Harvard Law School und im Jahr 2004 das Anwaltspatent des US-Bundesstaats New York. Ebenfalls im Jahr 2004 promovierte er an der Universität Basel zum Doktor der Rechtswissenschaften.
Bevor Michael Schöll im Januar 2009 als Chef des Fachbereichs Internationales Privatrecht in das Bundesamt für Justiz eintrat, war er als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Zürich tätig. Ab Januar 2012 war er stellvertretender Leiter des Direktionsbereichs Privatrecht, per Mai 2015 wurde er zum Leiter des Direktionsbereichs ernannt.
Seit dem 1. September 2021 leitet Michael Schöll das Bundesamt für Justiz.
Letzte Änderung 01.09.2021