Öffentliches Verfahrensrecht und Justizorganisation

Worum geht es?

Im öffentlichen Verfahrensrecht des Bundes werden Angelegenheiten des öffentlichen Rechts (Staats- und Verwaltungsrecht) mit Bezug auf einzelne Personen entschieden. Die gesetzlichen Grundlagen sind: das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG), das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG) sowie das Bundesgerichtsgesetz (BGG). Hinzu kommen unzählige Spezialgesetze, die allenfalls in einigen Rechtsgebieten angewendet werden (z. B. das Bundesgesetz über die Raumplanung oder das Energiegesetz). Diese Gesetze regeln zum Beispiel die Art und Form des Zustandekommens einer Entscheidung (z. B. eine Verfügung einer Verwaltungsbehörde oder ein Gerichtsentscheid) sowie die prozessualen Rechte und Pflichten der beteiligten Personen (z. B. Anspruch auf rechtliches Gehör, Mitwirkungspflichten, Zeugenaussage). Nicht zum öffentlichen Verfahrensrecht des Bundes gehören das Zivil- und das Strafverfahren sowie das Gesetzgebungsverfahren. Ebenfalls abzugrenzen ist das öffentliche Verfahrensrecht des Bundes vom öffentlichen Verfahrensrecht der Kantone, welches das Verfahrensrecht und die Justizorganisation auf kantonaler Stufe regelt.

Letzte Änderung 02.09.2024

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