Neue Bundesrechtspflege: Reform auf Kurs : Bundesrat veröffentlicht Bericht über Zwischenergebnisse der Evaluation
Bern, 18.06.2010 - Die neue Gerichtsorganisation mit Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht sowie die neuen Rechtsmittel (Einheitsbeschwerde) und Verfahren bewähren sich. Zu diesem Schluss gelangt der Bericht über Zwischenergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege, den der Bundesrat am Freitag veröffentlicht hat.
Die bisherigen Umfragen beim Bundesgericht, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesstrafgericht, bei kantonalen Gerichten und bei Anwälten sowie die durchgeführten Datenanalysen zeigen, dass die Ziele der Anfang 2007 in Kraft getretenen Totalrevision der Bundesrechtspflege zu einem grossen Teil erreicht worden sind. Insgesamt wurden der Rechtsschutz erhöht und die Verfahren vereinfacht. Ein Wermutstropfen ist die Einschätzung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, ihr Gericht sei durch die Reform nicht wirklich entlastet worden.
Evaluation ergibt keinen dringlichen Handlungsbedarf
Die Zwischenergebnisse der Evaluation zeigen keine grundlegenden Umsetzungsprobleme auf, die zurzeit ein rasches Handeln auf gesetzgeberischer Ebene erfordern. Die Evaluation war mit wertvollen Feedbacks für die drei Gerichte des Bundes verbunden. Dem Anliegen des Bundesgerichts, den Weiterzug von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung auch in weiteren Bereichen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen, soll jedoch im Rahmen der weiteren Arbeiten besondere Beachtung geschenkt werden.
Zweite Phase der Evaluation
Die für 2011-13 vorgesehene zweite Phase der Evaluation wird zeigen, ob sich die positiven Befunde weiter bestätigen und ob die festgestellten Schwächen blosse Kinderkrankheiten bei der Umsetzung der Reform sind oder tiefer liegen. Weitere Befragungen und Datenanalysen sowie eine Urteilsanalyse werden 2011/12 durchgeführt und zu einem Schlussbericht verarbeitet. 2012 erscheint ferner ein abschliessender Bericht über allfällige verbleibende Rechtsschutzlücken. Der Bundesrat wird sich 2013 in einem ausführlicheren Bericht an die Bundesversammlung zu den Schlussergebnissen der Evaluation und zu allfälligem Handlungsbedarf äussern.
Drei Ziele verfolgte die Reform der Bundesrechtspflege: eine Entlastung des Bundesgerichts und damit die Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit als oberstes Gericht, eine Erhöhung des Rechtsschutzes und die Vereinfachung der Verfahren. Zur Entlastung des Bundesgerichts trugen namentlich die neue Gerichtsorganisation des Bundesgerichts (Schaffung der Verwaltungskommission, Straffung der Gerichtsorganisation) und die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts bei. Der Rechtsschutz konnte durch die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts und, in leicht vermindertem Masse, des Bundesstrafgerichts, durch die neue Einheitsbeschwerde und durch die Einrichtung neuer Rechtswege auf kantonaler Ebene verbessert werden. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass weitere Verbesserungen angezeigt sind, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion Janiak (10.3054) festgehalten hat. Zur Vereinfachung der Verfahren trugen wiederum die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts und die neue Einheitsbeschwerde bei.
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Letzte Änderung 26.06.2024