Eintragung der Partnerschaft im Detail geregelt; Bundesrat verabschiedet Änderung der Zivilstandsverordnung

Bern, 28.06.2006 - Der Bundesrat hat das Verfahren zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Detail geregelt. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Zivilstandsverordnung verabschiedet, die mit dem Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt werden gleichgeschlechtliche Paare eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen können.

Die beiden Partner/innen reichen persönlich beim Zivilstandsamt das Gesuch um Eintragung ein. Das Zivilstandsamt prüft, ob das Gesuch in der richtigen Form eingereicht worden ist, die nötigen Dokumente vorliegen und die Voraussetzungen für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft erfüllt sind. Dieses Vorverfahren kann bei triftigen Gründen schriftlich durchgeführt werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die eingetragene Partnerschaft beurkundet. Diese Beurkundung ist wie die Eheschliessung öffentlich. Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft jedoch nicht durch das Ja-Wort in Anwesenheit von zwei Zeugen begründet, sondern durch die Protokollierung der Willenserklärungen der beiden Partner/innen. Die eingetragene Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf den amtlichen Namen der beiden Partner/innen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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