Ein Schritt in Richtung Lohngleichheit: Bundesrat will Botschaft bis Sommer 2017

Bern, 26.10.2016 - Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, sollen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen. Eine externe Revisionsstelle hat diese zu überprüfen und der Unternehmensführung Bericht zu erstatten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26.10.2016 nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beschlossen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Sommer 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

35 Jahre nach der Verankerung in der Bundesverfassung ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern nicht erreicht. Noch immer besteht ein unerklärter Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Freiwillige Massnahmen, wie zum Beispiel mit dem Projekt "Lohngleichheitsdialog", haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Deshalb hat der Bundesrat im November 2015 eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in die Vernehmlassung geschickt und vorgeschlagen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet werden sollen, eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer externen Stelle überprüfen zu lassen. Als Variante wurde eine Meldepflicht an eine staatliche Stelle und eine öffentlich zugängliche Liste säumiger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassungsergebnisse zeigen, dass rund die Hälfte der Teilnehmenden staatliche Massnahmen unterstützt. Die andere Hälfte lehnt eine Lohnanalysepflicht der Unternehmen ab.

Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Der Bundesrat erachtet die Lohngleichheit als wichtiges Ziel bei der Gleichstellung der Geschlechter. Er hat bereits im Oktober 2014 festgestellt, dass in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Deshalb hält der Bundesrat am Vorschlag fest, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen müssen. Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage soll die Prüfung der Lohnanalyse nur von Revisionsstellen vorgenommen und auf die Lösung mit Selbstregulierungsorganisationen verzichtet werden. Allerdings will der Bundesrat Möglichkeiten für ein Zertifizierungssystem prüfen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, dies in Zusammenarbeit mit dem EJPD zu tun.

Schliesslich will der Bundesrat, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden über das Ergebnis der Prüfung der Lohnanalyse sowie über das Ausmass einer allfälligen Lohndiskriminierung informieren. Die Informationspflicht schafft für das Unternehmen einen Anreiz, allfällige Unstimmigkeiten beim Lohngefüge zu korrigieren. Auf die Variante mit der Meldepflicht verzichtet der Bundesrat jedoch, da die Mehrheit der Vernehmlasser eine solche abgelehnt hat.

Die Eckwerte für die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes setzen im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf voll auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die geplante schlanke Gesetzesregelung ohne staatliche Kontrollen für die Unternehmen einen Anreiz schafft, ihre Lohnsysteme zu überprüfen und dass dadurch eine positive Dynamik für die Verwirklichung der Lohngleichheit entsteht.

Sozialpartnerschaft ist erwünscht

Für viele Vernehmlassungsteilnehmer ist die Sozialpartnerschaft im Bereich der Lohngleichheit sehr wichtig. Der Bundesrat will deshalb den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit geben, bei der Durchführung der Lohnanalysen - anstelle der Kontrolle durch eine Revisionsstelle - auch Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen einzubeziehen. Ein solches Vorgehen kann die Akzeptanz der Arbeitnehmenden fördern und Vertrauen schaffen.

In seiner heutigen Aussprache hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, entsprechend der am Mittwoch beschlossenen Eckwerte bis im Sommer 2017 eine Botschaft für die Änderung des GlG auszuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 26.06.2024

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