Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023

Bern, 31.08.2022 - Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden. Damit erhält die Wirtschaft genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.

Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.

Um den Ergebnissen der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat den Entwurf der DSV in mehreren Punkten angepasst. So hat er das Kapitel zu den Pflichten der Verantwortlichen eingehend überarbeitet und insbesondere die Privaten von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit. Auch die Modalitäten zum Auskunftsrecht wurden vereinfacht und namentlich die Dokumentationspflicht gestrichen. Im Bereich der Datensicherheit hat der Bundesrat seinen ursprünglichen Vorschlag aufgrund der kritischen Rückmeldungen in der Vernehmlassung teilweise angepasst. So wurde die Dauer zur Aufbewahrung der Protokolle über die Datenbearbeitung auf mindestens ein Jahr festgelegt. Ausserdem wurde eine neue Bestimmung eingefügt, welche die Schutzziele im Bereich der Datensicherheit mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 2020 harmonisiert.

Wichtige Umsetzungsfrist

Mit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes und der Verordnungen auf den 1. September 2023 kommt der Bundesrat einem Anliegen aus der Wirtschaft nach. Mit der Umsetzungsfrist von einem Jahr erhalten die Datenschutzverantwortlichen genügend Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.

Neues Datenschutzrecht stärkt den Wirtschaftsstandort

Das Parlament hat die Totalrevision des Datenschutzgesetzes am 25. September 2020 verabschiedet. Das neue Datenschutzrecht stellt die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicher und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Diese Anpassungen im neuen Datenschutzrecht sind wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibt. Dies ist für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zentral. Die EU anerkennt das Datenschutzniveau der Schweiz seit dem Jahr 2000. Diese Anerkennung wird zurzeit überprüft.


Adresse für Rückfragen

Daniela Nüesch, Bundesamt für Justiz, T +41 58 484 99 08 / Fanny Matthey, Bundesamt für Justiz, T +41 58 484 98 32, info.dsg.lpd@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.rhf.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-90134.html