Bestechung von ausländischen Beamten wird strafbar
Bern, 19.04.1999 - Bundesrat will Beitritt der Schweiz zur OECD-Konvention
Der Bundesrat schlägt eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts vor. Neu wird namentlich die Bestechung von ausländischen Beamten unter Strafe gestellt. Im gleichen Zuge beantragt der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zur OECD-Konvention gegen die Korruption ausländischer Amtsträger. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am Montag verabschiedet.
Die neue Strafnorm gegen die aktive Bestechung fremder Amtsträger bildet das Kernstück der verstärkten Bekämpfung länderübergreifender Korruption. Die Einführung einer solchen Norm ist Hauptvoraussetzung für den Beitritt zur OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.
Lücken im Strafrecht schliessen
Die Vorlage will bei dieser Gelegenheit weitere Lücken des geltenden Strafrechts schliessen. So werden die aktive und die passive Bestechung verschärft und durchgehend als mit Zuchthaus bedrohte Verbrechen ausgestaltet. Auf diese Weise wird auch die Verjährungsfrist für diese Delikte verlängert. Schärfer angepackt wird zudem die Bestechung im Zusammenhang mit Amtshandlungen: Wer nach einer Amtshandlung Vorteile verspricht bzw. annimmt, soll ebenso strafbar sein wie der Beamte, der sein Ermessen aufgrund eines ihm gewährten Vorteils in einer bestimmten Richtung ausübt.
Die Zuwendung von Vorteilen an einen Amtsträger im Hinblick auf seine Amtsführung als Solche soll unter den neuen Auffangtatbestand der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme fallen. Damit wird dem so genannten "Anfüttern" entgegengetreten. Die "Auffütterungs"-Praxis dient dem Aufbau weit verzweigter, dauerhafter Bestechungsnetze.
Eine Opportunitätsklausel (Ausnahme vom Verfolgungszwang) wird im Übrigen sicherstellen, dass bei jenen Ausnahmefällen, die zwar unter die Bestechungstatbestände fallen, jedoch nicht strafwürdig erscheinen, auf eine Bestrafung verzichtet werden kann.
Korruption - ein brennendes Thema
Korruption hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz wie auf internationaler Ebene zu einem brennenden Thema entwickelt. Grössere Bestechungsfälle in unserem Lande haben die Grenzen des geltenden Korruptionsstrafrechts deutlich gemacht. Von besonderer Bedeutung ist heute die Bekämpfung der internationalen Korruption. Vor allem diesem Ziel dient die OECD-Konvention, die am 15. Februar 1999 in Kraft getreten ist. Mehr als ein Drittel der 34 Unterzeichner-Staaten hatten sie zu diesem Zeitpunkt bereits ratifiziert. Mit dem Beitritt nimmt auch die Schweiz ihre Verantwortung bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Bestechung wahr.
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Letzte Änderung 26.06.2024