Teil A - Begrüssung
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Metzler,
sehr geehrte Frau Bundesrätin Kopp und Herr Bundesrat Koller,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Huber, Frau VK und Herr VK,
sehr geehrte Herren Präsidenten des BGer und des EVG,
sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,
sehr geehrter Herr Regierungsrat,
sehr geehrte Damen und Herren Generalsekretäre und Vertreter der anderen Departemente und Bundesämter,
sehr geehrte Damen und Herren Dekane und Professoren,
sehr geehrte Herren Präsidenten der uns nahestehende Fachverbände (SAV, SNV, SRV, SKG, VJSR, SHRB)
sehr geehrte ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BJ,
sehr geehrte aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BJ,
verehrte Gäste von nah und fern,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich heisse Sie alle herzlich willkommen zu unserer Feier und danke Ihnen sehr, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Ich werte das als Ausdruck der Verbundenheit und der Wertschätzung. Auch ein Amt - wie die Menschen, die darin arbeiten - braucht Wohlwollen von seiner Umgebung. Wir dürfen dieses Gottlob immer wieder spüren. Ihre Anwesenheit heute ist ein Zeichen dafür.
Mesdames et Messieurs, je suis très heureux et honoré que vous ayez accepté en si grand nombre notre invitation. Je me permets d.y voir aussi une reconnaissance pour les services rendus par l.Office fédéral de la justice pendant toutes ces années. En effet, l.OFJ s.est toujours considéré en premier lieu comme un office qui est au service du droit dans notre pays.
Egregi ospiti e cari collaboratori di lingua italiana, è con profonda stima e simpatia per la vostra cultura e il vostro contributo che vi rivolgo il mio cordiale e sincero benvenuto. Con voi e con gli altri nostri confederati rinnoviamo ogni giorno quella volontà che ci fa essere fieri e responsabili di essere svizzeri. Festeggiando oggi i 100 anni dell Ufficio federale di giustizia rinnoviamo pure il nostro impegno tenace a favore del diritto, a vantaggio di tutti noi e del nostro Paese.
Wenn wir nun, wie es an einem solchen Anlass gute Tradition ist, ein wenig zurückschauen und dann auch etwas in die Zukunft blicken wollen, so tun wir das sozusagen .aus dem fahrenden Zug. heraus. Denn auch mit seinen 100 Jahren, steht das BJ täglich im Strom, gelegentlich auch im Strudel der aktuellen Ereignisse. Also nichts von Musse, von weltabgewandter Beschaulichkeit oder gar von Ruhestand! Und das ist sicher gut so.
Lassen wir uns jetzt aber im Geist zurückgleiten an den Anfang des 20. Jahrhunderts: Da gab es noch kaum Autos; Computer und Internet waren noch längst nicht erfunden; Stress und Hektik waren noch wirklich Fremdwörter. Und die Musik, die man damals zu hören bekam, klang sehr viel anders als heute. Was glauben Sie: Von wem stammt wohl das Klavierstück .Souvenirs de printemps., von dem wir jetzt einen Ausschnitt hören werden?
Teil B - Die Anfänge des BJ
[M. Jametti spielt am Flügel .Souvenir de printemps]
Haben Sie erraten, wer dieses hübsche Stück komponiert hat, das uns Frau Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin unseres Amtes, interpretierte?
Es stammt weder von Schubert noch von Chopin und auch nicht von Schumann, sondern von Alexander Reichel. Dieser Alexander Reichel war allerdings nicht nur Komponist, sondern auch Rechtsprofessor, Präsident der SP Schweiz und ..... erster Direktor des Bundesamts für Justiz oder der Eidg. Justizabteilung, wie es damals und bis 1979 hiess.
Diese Vielfalt von Tätigkeiten spricht nicht nur für die Tüchtigkeit von Alexander Reichel; sie macht vor allem auch deutlich, dass vor 100 Jahren noch andere Verhältnisse herrschten: Zwar hatte sicher auch Kollege Reichel seine Probleme, aber alles schien doch in geraderen, ruhigeren Bahnen zu verlaufen. So war eben das Leben in der „Welt von gestern“, wie Stefan Zweig jene Zeit nannte.
Wenn wir heute 100 Jahre Bundesamt für Justiz feiern, heisst das nicht, dass vor 1902 einfach nichts gewesen wäre. Vielmehr hat dieses Datum etwa die Bedeutung der ersten urkundlichen Erwähnung einer Stadt. Anders gesagt: 1902 erhielt die Justizabteilung lediglich ihre formaljuristische Grundlage.
Schon seit längerer Zeit standen aber dem Vorsteher des EJPD zur Erledigung seiner Aufgaben ein Sekretär und ein Kanzlist zur Verfügung. 1882 kam ein Adjunkt für die gesetzgeberischen und anderen juristischen Facharbeiten hinzu. Dieser war gewissermassen der Vorläufer des ersten Chefs der Justizabteilung.
1902 umfasste die Justizabteilung ganze 5 Personen, alles Männer: neben dem Chef je einen Adjunkten I. und II. Klasse sowie zwei Sekretäre, einen für das Handelsregister und einen für das "Civilstandswesen".
Zum Vergleich: heute beschäftigt das BJ rund 310 Personen, davon die Hälfte Frauen! Um so beeindruckender ist, dass mit jenem kleinen, aber hochqualifizierten Team in den ersten Jahren und Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts entscheidende Grundlagen unserer Rechtsordnung geschaffen wurden. Denn genau in diese Zeit reichen die Arbeiten bzw. Vorarbeiten an wichtigen Kodifikationen zurück, so namentlich dem Zivilgesetzbuch, dem Obligationenrecht, dem Strafgesetzbuch, aber auch dem OG und dem Verantwortlichkeitsgesetz.
In die gleiche frühe Zeit - 1923 - fällt aber auch die Eingliederung des Eidg. Grundbuchamtes in die Justizabteilung und die Einführung des Familienregisters im Zivilstandswesen . Das erinnert daran, dass neben der Gesetzgebung immer auch die Rechtsanwendung in wichtigen Bereichen zu den Aufgaben der Justizabteilung und später des BJ gehörte.
In seinen ersten 50 Jahren wurden im BJ nicht nur Fundamente unserer Rechtsordnung gelegt. Es wurde auch - um beim Bild des Gebäudes zu bleiben - ein erstes, voll funktionsfähiges, solides Haus gebaut. In Grösse und Ausstattung entsprach es den damaligen Bedürfnissen, doch war es auch schon darauf angelegt, später nötigenfalls umgebaut und vergrössert werden zu können.
Neue Herausforderungen, die solche Änderungen erforderten, liessen denn auch nicht lange auf sich warten.
Teil C - Nachkriegszeit bis BV-Revision
[Band spielt .Rock around the Clock.]
Nach dem 2. Weltkrieg setzte ein rascher wirtschaftlicher Aufschwung ein, und mit ihm wehte ein neuer, dynamischer Geist. "Rock around the Clock", wir haben es eben gehört, veranschaulicht diesen Wandel.
Das blieb nicht ohne Einfluss auf die Gesetzgebung. Die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen liessen bald eine Diskrepanz zwischen Recht und Realität entstehen. Auch bewährte Kodifikationen, wie ZGB, OR und StGB, begannen Lücken zu zeigen.
So wurde zwischen 1973 und 2000 in mehreren Etappen das Familienrecht vollständig revidiert. Nach eingehenden Vorarbeiten trat sodann 1991 ein komplett überarbeitetes Aktienrecht in Kraft. Und bereits sind wieder Revisionsarbeiten im Gange. Meine nimmermüde Stellvertreterin und Hauptverantwortliche für das Privatrecht, Frau Ruth Reusser freut sich darob.
Auch das Strafgesetzbuch ist seit den 60er Jahren eine ständige Grossbaustelle. Zwei Revisionen des Allgemeinen Teils, 1971 und heute, und mehrere Revisionen des Besonderen Teils - aus neuer Zeit etwa Geldwäscherei, Völkermord und Terrorismus - haben das Gesicht des StGB tiefgreifend verändert.
Gerade das StGB illustriert einen Trend, der auch bei anderen Gesetzen zu beobachten ist: die Häufung sich oft kurz aufeinander folgender Teilrevisionen häufig punktueller Art. Wie das Leben im Allgemeinen ist auch die Gesetzgebung hektischer und auch kurzlebiger geworden. Die Verantwortlichen des Strafrechts, Peter Müller und sein Team, haben gelernt, geschickt damit umzugehen.
S’il est un droit qui, ces 50 dernières années, a exercé l’influence la plus marquée sur notre législation interne, c’est bien le droit international. Depuis l’avènement de la Convention européenne des droits de l’homme, puis, sous l’effet des démarches entreprises par la Suisse pour se rapprocher de l’UE, nous nous sommes habitués à prendre constamment en compte la dimension internationale du droit lorsque nous légiférons. Par ailleurs, il faut bien reconnaître que les enceintes internationales jouent un rôle de plus en plus important dans le développement du droit. Pour la Suisse, cela signifie concrètement que l’OFJ - représenté par les chefs de la Division des affaires internationales Philippe Boillat et Monique Jametti Greiner - participe très activement à l’élaboration de nouveaux instruments normatifs internationaux et s’efforce d’influer sur leur contenu, que ce soit à Strasbourg, à New York ou à la Conférence de La Haye.
La révision totale de la Constitution fédérale a été l’un des points culminants de l’activité déployée par l’OFJ, ces dernières décennies. Même si nous, Suisses, sommes habitués à ce que notre loi fondamentale subisse de temps en temps des modifications partielles, son renouvellement intégral est un événement historique aux innombrables retombées de toutes natures. En jouant le rôle qui lui est dévolu par la législation, à savoir élaborer les normes, soutenir de ses conseils les instances décisionnelles et coordonner les travaux, l’OFJ a été la cheville ouvrière de cette .uvre qui a marqué de son sceau la fin du siècle dernier. Ce rôle, à la fois exigeant et enrichissant, l’OFJ l’a si bien joué que ce n’est pas sans une certaine fierté qu’il contemple aujourd’hui le fruit de ses efforts. Je tiens à souligner qu’en l’occurrence la Division principale du droit public, dirigée par Luzius Mader, est loin d’avoir démérité.
In den letzten 50 Jahren haben die Aufgaben des BJ an Umfang, Vielfalt und auch Komplexität zugenommen. Anpassungen seiner Struktur und Organisation waren deshalb unausweichlich. So wurde das Amt 1974 in drei grosse Abteilungen gegliedert (Staats- und Verwaltungsrecht, Privatrecht und Strafrecht); eine vierte - für die Internationale Angelegenheiten - kam 1989 hinzu. Ein weiterer Schritt folgte im Jahre 2000, als bei der Reorganisation des Bundesamts für Polizei grosse und wichtige Bereiche wie namentlich die Internationale Rechtshilfe unter der Leitung von Ruedi Wyss und das Strafregister in das BJ übergeführt wurden.
Vom Fünf-Mann-Betrieb des Jahres 1902 zum heutigen Unternehmen mit rund 310 Angestellten hat das BJ einen weiten Weg zurückgelegt. Ohne die tatkräftige Unterstützung durch zentrale Dienste (Personal- und Finanzwesen, Registratur und Informatik), derzeit geleitet von Urs Bürge, wäre dies nicht möglich gewesen.
Wir haben jedoch nicht allein zahlenmässig einen weiten Weg zurückgelegt. Auch an Erfahrungen und Erkenntnissen sind wir reicher geworden. Und da uns diesbezüglich keine Grenzen gesetzt sind, darf die Reise ruhig weiter gehen!
Teil D - BJ heute und morgen
[Band spielt "Mit 66 Jahren"]
"Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an", heisst es im soeben gehörten Lied von Udo Jürgens. Ich möchte ergänzen: und mit 100 Jahren erst recht! Im Ernst: das BJ fühlt sich heute besser denn je. Wir sind grösser geworden, jünger auch, und unsere Dienste werden mehr denn je beansprucht. Das ist eine günstige Ausgangslage für die nächsten 100 Jahre! Wir stehen heute vor ähnlichen Herausforderungen wie unsere Kollegen vor 100 Jahren.
So arbeiten auch wir an neuen, grossen Kodifikationen, wie das einheitliche Strafprozess- und Zivilprozessrecht. Und wir legen Fundamente für den Rechtsstaat von morgen, etwa in Gestalt der Justizreform. So fügt sich ein neuer Kreis an die sich weiter drehende Spirale.
Das BJ hat sich immer vorab als Diener am Recht aufgefasst, und an diesem Selbtverständnis möchten wir festhalten. Doch dürfen wir in aller Bescheidenheit feststellen, dass es beim unselbständigen Dienen nicht geblieben ist. Das BJ hat ganz wesentlich die Rechtsordnung mitgestaltet und damit zu dem beigetragen, was die Schweiz heute ist. Das BJ hat den ihm von den politischen Instanzen gewährten Freiraum stets genutzt. Aber es ging und geht ihm dabei immer und vor allem um die Sache, das heisst um gutes Recht, das dem Land dient. Diese sachorientierte und loyale Haltung hat dem BJ Respekt verschafft; unser Wort wird gehört und hat Gewicht. Wir sind bestrebt, uns dieses Respekts und der damit verbundenen Verantwortung auch in Zukunft würdig zu erweisen.
Letzte Änderung 30.08.2002