Das Bundesamt für Justiz (BJ) erteilt nur in seinem Zuständigkeitsbereich Rechtsauskünfte an Privatpersonen. Dazu gehören namentlich die internationalen Kindesentführungen, der internationale Minderjährigen- und Erwachsenenschutz, das internationale Alimenteninkasso sowie Zustellungs- und Beweiserhebungsanfragen, wo der Fachbereich Internationales Privatrecht die Funktion einer Zentralbehörde hat. Auch der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe erteilt im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden Auskünfte an Privatpersonen (z. B. im Zusammenhang mit Vorladungen). Rechtsfragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des BJ fallen, werden nicht beantwortet. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Rechtsauskünfte unentgeltlich oder gegen Gebühr über die kantonalen Anwaltsverbände oder auch über viele Gemeindeverwaltungen einzuholen.
Für die Übermittlung von sensiblen und nicht anonymisierten Informationen verwenden Sie bitte den elektronischen Rechtsverkehr.
Letzte Änderung 20.07.2022