Direktionsbereich Privatrecht



Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Der Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht (ZZ) erarbeitet Erlasse im Zivilrecht sowie im Zivilprozessrecht und im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. In die Zuständigkeit des Fachbereichs fällt damit das Personen-, Familien- und Erbrecht sowie das Vertragsrecht und das ausservertragliche Haftpflichtrecht. Neben der eigentlichen Gesetzgebungsarbeit bereitet der Fachbereich auch Berichte und Stellungnahmen für den Bundesrat vor, erteilt Rechtsauskünfte an die Verwaltung und die Kantone und arbeitet an diversen Projekten mit. Schliesslich übt der Fachbereich die Aufsicht über die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) aus.

Fachbereich Internationales Privatrecht

Der Fachbereich Internationales Privatrecht (IPR) ist für die Gesetzgebung im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht zuständig (IPRG, Staatsverträge und Umsetzungsvorschriften).

Er vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen zur Erarbeitung von Staatsverträgen und Modell-Gesetzen sowie in internationalen Konferenzen über die praktische Anwendung und Weiterentwicklung von bestehenden Übereinkommen. Dazu gehören die Haager Konferenz für internationales Privatrecht, die UNCITRAL (UNO-Kommission für internationales Handelsrecht), UNIDROIT (Institut international pour l'unification du droit privé) sowie der Ständige Ausschuss des Lugano-Übereinkommens.

Der Fachbereich Internationales Privatrecht ist auch im Bereich der Rechtsanwendung tätig. Er ist Zentralbehörde des Bundes für den internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz, für internationale Kindesentführungen, für internationale Adoptionen sowie für internationale Alimentensachen. Er berät zudem Behörden in internationalen Erbschaftsfragen und ist, zusammen mit dem Direktionsbereich Rechtshilfe, für Fragen im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen zuständig.

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen aus. Es bereitet die Gesetzgebung des Bundes vor und behandelt parlamentarische Vorstösse in diesem Bereich. Es inspiziert die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen und stellt einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicher. Zu diesem Zweck erlässt es Weisungen an die Kantone und die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Weiter führt es Beschwerden gegen Entscheide der Zivilstandsbehörden vor kantonalen Instanzen und dem Bundesgericht. Es führt überdies das schweizerische Spenderdatenregister zur Aufbewahrung der Samenspenderdaten und erteilt daraus Auskünfte an Personen, die durch eine in der Schweiz nach dem 1. Januar 2001 verwendete Samenspende gezeugt worden sind.

Fachbereich Infostar

Der Fachbereich Infostar (FIS) ist verantwortlich für Betrieb und Weiterentwicklung des elektronischen Personenstandsregisters (Infostar).

Dem Fachbereich obliegt namentlich die Sicherheit des Betriebes von Infostar, die Beratung und Unterstützung der kantonalen Aufsichtsbehörden bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Infostar, die Regelung von komplexen Fragen im Zusammenhang mit der AHV-Nummer, Anpassungen und Entwicklungen der Software in Verbindung mit Rechtsetzungsprojekten sowie die Entwicklung neuer Informatik-Projekte.

Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht

Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) betreut die Gesetzgebung in den Bereichen Grundbuch- und Immobiliarsachenrecht und übt die Oberaufsicht über das Grundbuch, das Schiffsregister und im Bereich der Viehverschreibung aus. In seine Zuständigkeit fallen auch Fragen rund um das privatrechtliche Beurkundungsverfahren.

Das EGBA ist ferner federführend bei Gesetzgebungsgeschäften im Bereich des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland (Lex Koller). Es prüft als beschwerdeberechtigte Behörde die kantonalen Entscheide über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und führt nötigenfalls Beschwerde vor kantonalen Instanzen und dem Bundesgericht.

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) übt die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung durch die kantonalen Handelsregister aus. Es sorgt für die einheitliche und korrekte Anwendung des Bundesrechts durch die kantonalen Behörden – insbesondere durch den Erlass von Weisungen im Bereich des Handelsregister- und des Firmenrechts – sowie die Rechtmässigkeit der kantonalen Eintragungen. Des Weiteren betreibt das EHRA ein Zentralregister sämtlicher Rechtseinheiten, die in den Handelsregistern der Kantone eingetragen sind. Auf der Grundlage des Zentralregisters werden Abklärungen hinsichtlich von bereits eingetragenen identischen oder ähnlichen Firmen und Namen durchgeführt. Diese sogenannten Firmenrechercheaufträge können postalisch oder elektronisch (www.regix.ch) in Auftrag gegeben werden. Das Zentralregister bildet zusammen mit den kantonalen Handelsregistern die oberste massgebende Datenbasis des Registers der Unternehmens-Identifikationsnummern (UID). Die öffentlichen Daten des Zentralregisters sind im elektronischen Abrufverfahren über die Internetdatenbank Zefix (www.zefix.ch) für Einzelabfragen unentgeltlich zugänglich. Das Zefix ermöglicht eine schweizweite Suche zur Feststellung des Sitzes einer Rechtseinheit. Das EHRA ist ferner federführend bei Gesetzgebungsgeschäften im Bereich des Gesellschaftsrechts.

Letzte Änderung 29.04.2021

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