Das von der kenianischen Zentralbehörde verhängte Moratorium vom 26. November 2014 für die Adoption eines unbekannten Kindes aus Kenia ist bis heute in Kraft. Es werden bis auf weiteres keine neuen Dossiers entgegengenommen.
Internationale Adoptionen sind nur möglich für
- intrafamiliäre Konstellationen
- im Ausland wohnende kenianische Staatsangehörige (auch mit doppelter Staatsbürgerschaft)
- Gesuchsteller, die einst kenianische Staatsangehörige waren, aber ihre Staatsangehörigkeit aufgrund der Rechtsvorschriften des Aufnahmelandes verloren haben.
Diese Dossiers werden über die Zentralbehörde des Bundes eingereicht.
Weitere Infos
Dokumente
- Adressliste der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen (PDF, 114 kB, 12.11.2025)
- Moratorium on inter country and resident adoption (PDF, 380 kB, 22.12.2014)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Links
- Haager Konferenz für internationales Privatrecht
-
Mission de l'Adoption Internationale(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 05.02.2026