Merkblätter des BJ zu Handen der Kantone
Frühere Versionen des Leitfadens:
- Das Opferhilfegesetz vom 23. März 2007, Informationen des BJ vom Mai 2008 zuhanden der Kantone (PDF, 163 kB, 29.09.2010)
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Spielraum der Kantone bei der Genugtuung nach OHG (PDF, 168 kB, 05.06.2020)
Stellungnahme BJ vom 3. Februar 2020
- Abklärung für SVK-OHG betr. Übernahmen der Bestattungskosten (PDF, 172 kB, 18.05.2021)
- Abklärung für SVK-OHG betr. Auslegung des neuen Art. 11 ELG i. V. m. Art. 1 OHV (PDF, 143 kB, 18.05.2021)
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Auswirkungen der Revision des Sexualstrafrechts auf die Opferhilfe (PDF, 165 kB, 31.10.2024)
Stellungnahme BJ vom 1. November 2024
Materialien
Die Materialien zu den verschiedenen Revisionen des OHG, zur neuen Strafprozessordnung und zu andern Projekten mit Bezug zur Opferhilfe (z. B. Menschenhandel) sind in den Dossiers zu den entsprechenden Projekten zu finden.
Hilfsmittel der SVK-OHG
Die Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz OHG (SVK-OHG) sorgt für die interkantonale Zusammenarbeit. Es handelt sich um eine ständige Fachkommission der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK).
Hilfsmittel des EBG
Der Fachbereich Häusliche Gewalt (FHG) des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat verschiedene Informationsblätter zum Thema häusliche Gewalt publiziert, u. a. zum Strafverfahren bei häuslicher Gewalt.
Europarat
Das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1983 über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten enthält Mindestvorschriften für staatliche Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten. Es ist von der Schweiz ratifiziert worden und gehört damit zu den rechtlichen Grundlagen der schweizerischen Opferhilfe. Es verleiht betroffenen Personen keine Rechte. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich der Vertragsstaat, Massnahmen zur Verwirklichung der Mindestvorschriften zu treffen.
Letzte Änderung 12.12.2024