Modellversuche

Modellversuche
© Beat Schertenleib

Das Bundesamt für Justiz BJ (Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug) gewährt Beiträge an Modellversuche, die neue Methoden und Konzepte im Straf- und Massnahmenvollzug sowie in der stationären Jugendhilfe entwickeln und erproben. Es übernimmt bis zu 80 Prozent der Projektkosten, sofern ein Projekt die drei Kriterien eines Modellversuchs erfüllt: Es muss innovativ sein, d. h. neue Methoden oder Konzepte erproben, die in der Schweiz noch nicht angewendet werden. Es muss zudem in vollzugs-, kriminal- oder sozialpolitischer Hinsicht relevant und in ähnlicher Form auf andere Regionen übertragbar sein. Für die Beurteilung der Gesuche steht dem BJ der aus Vertretern der Wissenschaft und Praxis zusammengesetzte Fachausschuss für Modellversuche als beratendes Gremium zur Seite. Die wissenschaftliche Evaluation der Modellversuche stellt sicher, dass fundierte Erkenntnisse über die erprobten Neuerungen gewonnen und für weitere Entwicklungen genutzt werden können.

Seit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage im Jahr 1987 hat das BJ rund 40 Modellversuche unterstützt. Besonders bekannte Beispiele für Modernisierungen des Straf- und Massnahmenvollzugs, die im Rahmen von Modellversuchen erprobt wurden, sind die gemeinnützige Arbeit als alternative Vollzugsform für kurze Freiheitsstrafen, der elektronisch überwachte Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen sowie gegen das Ende längerer Freiheitsstrafen (Electronic Monitoring) und das Konzept des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS).

Letzte Änderung 19.02.2024

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