Warnung

Die Erfolgsaussichten eines Ersuchens werden, soweit möglich, hier angezeigt. Ohne Eintrag liegen entweder keine gesicherten Erfahrungswerte (Länderseite unvollständig ausgefüllt) oder ein "Normalfall" vor.

  • "SCHWIERIG": Die Erledigungsdauer ist meistens bekannt. Es ist mit Schwierigkeiten zu rechnen.
     
  • "SEHR SCHWIERIG": Die Erledigung ist fraglich, Fristen können kaum gegeben werden.
     
  • "(zur Zeit) UNMÖGLICH": Die Weiterleitung eines Ersuchens an diesen Staat ist nicht möglich (politische oder logistische Gründe).
     
  • "Kostengutsprache nötig": Der ersuchte Staat verrechnet für die Erledigung des Ersuchens Kosten. Die ersuchende Behörde muss daher auf dem Übermittlungsschreiben an das BJ die nötige evtl. mit einem Kostendach versehene Kostengutsprache leisten.
     
  • "SEHR TEUER": Bei Zustellungen ist mit mindestens hundert Franken zu rechnen; bei Beweiserhebungsersuchen können vierstellige Kosten anfallen, da die Ersuchen z. B. von Anwälten erledigt werden.
     
  • "Mit Kostenverrechnung durch die ersuchte Behörde" wie zum Beispiel HZUe65 Art. 12 Abs. 2 Bst. a
    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
    (HZUe65, SR 0.274.131, Art. 12 Abs. 2 Bst. a)

Letzte Änderung 10.12.2020

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