Schweizerbürger

Ist der Empfänger nur Schweizerbürger (oder allenfalls auch Angehöriger eines Drittstaates), so ist eine Zustellung auch in Ländern möglich, bei welchen auf der Länderseite der Eintrag "UNMÖGLICH" steht. Die Erledigungsdauer beträgt für alle Länder zirka 2 bis 3 Monate. Die Zustellung im Bereich des Zivil- oder Handelsrechts erfolgt in diesem Fall via BJ und Schweizervertretung im Ausland direkt an den Zustellungsempfänger. Die Staatsangehörigkeit muss deshalb im Zustellungsbegehren unbedingt genannt werden. Zwangsmassnahmen sind ausgeschlossen. Ein ausgefüllter Empfangsschein ist dem Ersuchen beizulegen (1 Exemplar). 
Formular (DOC, 39 kB, 13.07.2020)

Betreffend Übersetzungsanforderungen empfiehlt das BJ bei zivilrechtlichen Zustellungen entweder eine Übersetzung der Urkunden in der Sprache des Empfangsstaates beizulegen oder (sofern das HZUe65 anwendbar ist) zumindest den Abschnitt "Angaben über den wesentlichen Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks" des Musterformulars gemäss HZUe65 (S. 3 und 4) in der Sprache des Empfangsstaates auszufüllen und beizulegen. Es ist weder ein "Gesuch an die zuständige Behörde" noch eine Beglaubigung der zuzustellenden Aktenstücke erforderlich. Ergänzende Erklärungen findet man in den Erläuterungen zum Art. 8 HZUe65 [Zustellung durch die Schweizervertretung (via BJ)] und in der Wegleitung "Die Internationale Rechtshilfe in Zivilsachen" (Ausgabe 2003 Kapitel II.E.1.1 und II.F.2).
Musterformular gemäss HZUe65
Zustellung durch die Schweizervertretung   
Wegleitung "Die Internationale Rechtshilfe in Zivilsachen" (PDF, 734 kB, 13.07.2020)  

Eine Zustellung über die ausländischen Behörden bleibt jedoch immer möglich (vgl. Länderseiten), muss aber bei Ersuchen an das BJ ausdrücklich vermerkt werden.

Doppelbürger

Ist der Schweizerbürger auch Angehöriger des ersuchten Staates, ist die Zustellung über die ausländischen Behörden vorzunehmen. Eine Zustellung durch die Schweizervertretung ist nicht zulässig. Ausnahmen sind auf einigen Länderseiten ersichtlich.

Strafrecht

Für spezielle Erleichterungen im Strafrecht erkundige man sich direkt beim BJ.

 

Letzte Änderung 10.12.2020

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