Whistleblower besser schützen

Bern, 21.11.2012 - Wer Missstände am Arbeitsplatz meldet, soll künftig besser vor einer Kündigung geschützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) zu erarbeiten. Ob der Kündigungsschutz allgemein verbessert werden soll, wird der Bundesrat später gestützt auf eine Studie über die Grundlagen des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter entscheiden.

Arbeitnehmende, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sogenannte Whistleblower), setzten sich dem Risiko von Vergeltungsmassnahmen aus. Am häufigsten laufen sie Gefahr, ihre Stelle zu verlieren. Der Bundesrat will deshalb die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel im OR festlegen. Der gesetzliche Handlungsbedarf wurde im Jahr 2009 von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bejaht; die vorgeschlagene Bestimmung wird nun im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet.

Demnach verstösst der Arbeitnehmer nicht gegen seine Treuepflicht, wenn der dem Arbeitgeber in Treu und Glauben Missstände meldet. Wenn der Arbeitgeber keine wirksamen Massnahmen dagegen ergreift, kann sich der Arbeitnehmer an die zuständige Behörde wenden. Unternimmt diese Behörde nicht die nötigen Schritte, kommt für den Arbeitnehmer als letzte Massnahme der Gang in die Öffentlichkeit in Betracht. Eine nach einer rechtmässigen Meldung ausgesprochene Kündigung ist missbräuchlich und wird mit maximal sechs Monatslöhnen entschädigt.

Allgemeine Verbesserung des Kündigungsschutzes kontrovers beurteilt

Im Rahmen dieses Gesetzgebungsprojekts überprüfte der Bundesrat auch die vorgesehenen Sanktionen für alle Fälle missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigungen. Er gelangte zum Schluss, dass sich der seit 1989 geltende Kündigungsschutz grundsätzlich bewährt hat. Er war allerdings der Auffassung, dass sich in schweren Fällen die vorgesehene Sanktion von maximal sechs Monatslöhnen als zu schwach erweist. Der Bundesrat schlug deshalb im Jahr 2010 in einer zweiten Vernehmlassung namentlich vor, die maximale Entschädigung für missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigungen auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen.

Die zur Diskussion gestellte allgemeine Verbesserung des Kündigungsschutzes wurde äusserst kontrovers beurteilt. Gegen eine allgemeine Verbesserung des Kündigungsschutzes sprachen sich in der zweiten Vernehmlassung sechs Kantone, drei Parteien (CVP, FDP und SVP) sowie die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände aus. Sie würdigten das liberale und flexible Arbeitsrecht und dessen Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Nach deren Ansicht genügt der Schutz durch das geltende Recht. Demgegenüber anerkannten 16 Kantone, drei Parteien (CSP, GPS und SP) sowie die Arbeitnehmerverbände einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings hiessen einige Vernehmlassungsteilnehmer nur einen Teil der vorgeschlagenen Änderungen gut, während anderen Vernehmlassungsteilnehmern der Vorentwurf zu wenig weit ging.

Angesichts dieser kontroversen Stellungnahmen beschloss der Bundesrat heute, das zweite Gesetzgebungsprojekt zu sistieren. Er beauftragte zudem das EJPD, zusammen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eine fundierte Studie über die Grundlagen des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter und ihre Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Diese Studie wird als Grundlage dienen, um im Rahmen der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine von den Sozialpartnern getragene Lösung zu suchen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Studie und den Diskussionen wird der Bundesrat dann entscheiden, ob der Kündigungsschutz der Arbeitnehmenden allgemein verbessert werden soll.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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