Seit 1. Januar 2001 führt das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen ein Register zur Aufbewahrung von Samenspenderdaten, welche ihm von behandelnden Ärztinnen oder Ärzten, die in der Schweiz tätig sind, übermittelt werden. Dies, um im Bedarfsfall die betroffenen Kinder bei der Nachforschung über ihre Herkunft begleiten zu können.
Allgemeine Information zur Auskunft aus dem Spenderdatenregister finden Sie unter der Rubrik "Häufige Fragen". Das Formular "Auskunftsgesuch aus dem Spenderdatenverzeichnis zum Samenspender" finden Sie unter der Rubrik "Formulare".
Das Bearbeitungsreglement beschreibt die Einrichtung und Führung des Spenderdatenregisters, insbesondere dessen Aufbau, die Ablauforganisation, die Zugriffsberechtigung und den Datenschutz.
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                        Bearbeitungsreglement für das Spenderdatenregister (BRegSDR) (PDF, 254 kB, 04.06.2024)
                        
                            
(1. März 2023, Stand 4. Juni 2024)
 
Letzte Änderung 03.11.2025