- Änderung des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot, Kontakt- und Rayonverbot)
- Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 123c BV)
Worum geht es?
Minderjährige sowie sehr kranke und alte Personen werden besser vor Tätern geschützt, die - insbesondere wegen Sexualdelikten - vorbestraft sind. Neu können solche Täter nicht nur mit einem Berufsverbot, sondern mit einem Verbot auch für ausserberufliche Tätigkeiten belegt werden. Ein Verbot von beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeiten kann auch ausgesprochen werden, wenn der Täter die Anlasstat nicht in Ausübung der betreffenden Tätigkeit begangen hat. Zudem führen bestimmte Sexualstraftaten gegen Unmündige zwingend zur Verhängung eines Tätigkeitsverbots. Die Verbote können wenn nötig lebenslang verhängt werden. Das neue Tätigkeitsverbot wird durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt und namentlich mit einem Sonderprivatauszug durchgesetzt. Infolge Annahme der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" wird die Regelung des Tätigkeitsverbotes entsprechend revidiert.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. Februar 2011 schickt der Bundesrat eine Vorlage zur Ausweitung des strafrechtlichen Berufverbots in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 18. April 2012 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis. Er beauftragt das EJPD, eine Botschaft als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 10. Oktober 2012 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" sowie zum Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot (Änderung des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes) als indirekten Gegenvorschlag (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (12.076)
- Volksabstimmung vom 18. Mai 2014
Erläuterungen des Bundesrates
Medienkonferenz vom 24. März 2014
Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Medienmitteilung
Ergebnis der Volksabstimmung
Abstimmungskommentar von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
- Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt die Änderung der Verordnung über das Strafregister auf den 1. Januar 2015 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 13. Mai 2015 schickt der Bundesrat die Gesetzesrevision zur Umsetzung der Pädophileninitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 3. Juni 2016 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der Pädophileninitiative (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (16.048)
- Der Bundesrat setzt die Gesetzesrevision zur Umsetzung der Pädophileninitiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren (Ausweitung des Berufsverbots)
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2012 8819)
-
Entwurf
(BBl 2012 8881)
- Medienmitteilung vom 10. Oktober 2012
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
-
Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot (Änderung des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes)
(AS 2014 2055)
- Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung). Änderung vom 19. November 2014 (PDF, 249 kB, 05.06.2020)
- Erläuternder Bericht (PDF, 299 kB, 05.06.2020)
Vernehmlassungsverfahren (Umsetzung der Pädophileninitiative)
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
Referendumsvorlage
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 10.10.2018
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