Worum geht es?
Der ursprüngliche Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision ist in zwei Teilprojekte aufgeteilt worden, die beide einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) darstellen.
- Mit einer Änderung des Obligationenrechts und einem neuen Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren werden die Vorschriften zur Revision verbessert und für sämtliche Rechtsformen des Privatrechts ein einfaches und ausgewogenes Konzept der Revision geschaffen.
- Das Rechnungslegungsrecht wird im Obligationenrecht an der Stelle der bisherigen allgemeinen Bestimmungen zur kaufmännischen Buchführung (Art. 957 ff. OR) integriert. Die Neuordnung ersetzt auch die Spezialnormen des Aktienrechts (Art. 662 ff. OR) und wird daher mit der Revision des Aktienrechts zusammengefasst. Die übersichtliche Neuordnung, die das lückenhafte und mit Mängeln behaftete Recht ersetzt, gilt grundsätzlich für alle Unternehmensformen. Die Anforderungen werden jedoch nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert (siehe Dossier Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts).
Was ist bisher geschehen?
- Am 21. Oktober 1998 schickt der Bundesrat die Expertenentwürfe zu einem Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (RRG) und zu einer Verordnung über die Zulassung von Abschlussprüfern (VZA) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 4. Dezember 2000 nimmt der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis (Medienmitteilung).
- Am 29. Januar 2003 beschliesst der Bundesrat, den Vorentwurf RRG umfassend überarbeiten zu lassen und eine neue Regelung vorzulegen, die insbesondere den Bedürfnissen der Unternehmer Rechnung trägt (Medienmitteilung).
- Am 25. März 2003 beschliesst Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold nach Rücksprache mit dem Bundesrat, den Vorentwurf RRG in zwei Teile aufzuteilen:
Die erste Vorlage regelt die Fragen der Revisionspflicht, der fachlichen Befähigung und Zulassung der Revisorinnen und Revisoren, der Anforderungen an deren Unabhängigkeit und deren Beaufsichtigung.
Die zweite Vorlage beinhaltet demgegenüber die materiellen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften. - Am 15. Dezember 2003 entscheidet der Bundesrat, mit der Verabschiedung der Botschaft zur Neuordnung des Revisionsrechts noch zuzuwarten, bis die sich anbahnenden internationalen Entwicklungen berücksichtigt werden können (Medienmitteilung).
- Am 23. Juni 2004 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht) sowie zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (01.082)
Am 16. Dezember 2005 heisst das Parlament das neue Revisionsrecht gut. Das Inkrafttreten erfolgt voraussichtlich am 1. Januar 2008. Das Revisionsaufsichtsgesetz wird voraussichtlich einige Monate vorher in Kraft treten, damit die Revisionsaufsichtsbehörde ihre Arbeit rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Neuerungen im Obligationenrecht aufnehmen kann.
- Am 1. März 2006 trifft der Bundesrat erste Entscheide, um die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde aufzubauen (Medienmitteilung).
- Am 18. Oktober 2006 wählt der Bundesrat fünf Mitglieder des Verwaltungsrates der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde und setzt die organisatorischen Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetzes auf den 1. November 2006 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 8. Dezember 2006 bestätigt der Bundesrat die Wahl des Direktors der Revisionsaufsichtsbehörde (Medienmitteilung).
- Am 28. März 2007 schickt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Neuregelung des GmbH-Rechts und zur Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt das Revisionsaufsichtsgesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. September 2007 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt nimmt die neu geschaffene Revisionsaufsichtsbehörde ihre Tätigkeit auf (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt die umfassende Revision des Gesellschaftsrechts, die das GmbH-Recht modernisiert und die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu regelt, sowie die totalrevidierte Handelsregisterverordnung mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht) sowie zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren
(BBl 2004 3969)
-
Entwurf zur Änderung des OR (Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht)
(BBl 2004 4117)
-
Entwurf zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz; RAG)
(BBl 2004 4139)
- Medienmitteilung vom 23. Juni 2004
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
-
Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren vom 16. Dezember 2005 (Revisionsaufsichtsgesetz)
(RAG, AS 2007 3971)
-
Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung)
(RAV, AS 2007 3989)
-
Verordnung über die weitere Inkraftsetzung des Revisionsaufsichtsgesetzes
(AS 2007 3969)
-
Handelsregisterverordnung (HRegV) vom 17. Oktober 2007
(AS 2007 4851)
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 17.10.2007
Kontakt
Eidgenössisches Amt für das Handelsregister
Sekretariat
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 41 97
F
+41 58 462 44 83