Revision des Stiftungsrechts

Änderung des Zivilgesetzbuches (Stiftungsrecht)

Worum geht es?

Mit der Liberalisierung des Stiftungsrechts werden für Wohlhabende Anreize geschaffen, gemeinnützige Aufgaben zu finanzieren. Die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches und des Bundessteuerrechts bringen Neuerungen in folgenden Bereichen:

  • Rechnungslegung (Revisionsstellenobligatorium und Buchführungspflicht),
  • Massnahmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit,
  • Zweckänderungsvorbehalt bei der Gründung neuer Stiftungen und
  • steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. Dezember 2000 reicht Ständerat Fritz Schiesser eine Parlamentarische Initiative ein, mit dem Ziel, das Stiftungsrecht zu revidieren. Durch Verbesserungen der einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und des Steuerrechts soll zum Wohl der Allgemeinheit eine Erhöhung der Stiftungsfreudigkeit erreicht werden.
  • Am 23. Oktober 2003 überweist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben einen Bericht und Entwurf an den Ständerat.
  • Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2003 die Revision des Stiftungsrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (00.461)
     
  • Der Bundesrat setzt die Revision des Stiftungsrechts auf den 1. Januar 2006 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Auskünfte, die sich nicht auf die Revision des Stiftungsrechts beziehen

Dossier

30.08.2023

Fall UBS

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 24.08.2005

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