Rechtliche Grundlagen

Bundesrecht

Gestützt auf Art. 122 der Bundesverfassung hat der Bund im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkurswesens eine umfassende gesetzliche Regelung erlassen, in deren Zentrum das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG) steht. Neben dem SchKG finden sich auch in anderen Erlassen ergänzende Bestimmungen.

Die bisherigen Verordnungen des Bundesgerichts gelten weiter, soweit sie dieser Verordnung nicht widersprechen beziehungsweise nicht geändert oder aufgehoben werden (Art. 4 OAV-SchKG).

Kantonale Einführungsgesetze

Das SchKG überlässt es an verschiedenen Orten den Kantonen, Ausführungsbestimmungen zum SchKG zu erlassen. Die betreffenden Regelungen finden sich in der Regel in einem kantonalen Einführungsgesetz zum SchKG.

Letzte Änderung 27.04.2021

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