Oberaufsicht SchKG

Am 1. Januar 2007 ist die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs vom Bundesgericht auf den Bundesrat übergegangen. Dieser hat die Oberaufsicht durch eine Verordnung an das Bundesamt für Justiz delegiert und die Dienststelle Oberaufsicht Schuldbetreibung und Konkurs zur selbstständigen Erledigung folgender Geschäfte ermächtigt:

Erlass von Weisungen, Kreisschreiben und Empfehlungen an die kantonalen Aufsichtsbehörden, die Betreibungs- und Konkursämter und die ausseramtlichen Vollstreckungsorgane zur korrekten und einheitlichen Anwendung des SchKG;
Weisungen
Kreisschreiben und Empfehlungen
 

Erstellen von Mustervorlagen für die in den Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare;
Mustervorlagen
 

Inspektion der kantonalen Aufsichtsbehörden, der Betreibungs- und Konkursämter und der ausseramtlichen Vollstreckungsorgane.
 

Informationen an die kantonalen Aufsichtsbehörden über Gesetzesrevisionen und andere für die Anwendung des SchKG wichtige Entwicklungen.
Informationen
 

Durchführung von Anhörungen zu geplanten Weisungen, Kreisschreiben, Empfehlungen, Mustervorlagen und Informationen.
Anhörungen

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 12.01.2026

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Rodrigo Rodriguez
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