Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 wird seit 1. Januar 2007 die Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen nicht mehr durch die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts, sondern durch das Bundesamt für Justiz wahrgenommen.
Das Bundesamt für Justiz hat deshalb im Einvernehmen mit dem Schweizerischen Bundesgericht das Projekt eSchKG gestartet. Dabei wurde zusammen mit den kantonalen Betreibungsämtern und deren Software-Lieferanten die technisch-organisatorische Infrastruktur geschaffen, über die Gläubigerinnen und Gläubiger auf elektronischem Wege dem nach Wohnsitz der Schuldnerin resp. des Schuldners zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsauskunftsbegehren und ein Betreibungsbegehren stellen können.
Für Private wird dazu ein sog. "elektronischer Betreibungsschalter" entwickelt und im Internet zur Verfügung gestellt:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projekts eSchKG:
Rechtliche Grundlagen
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Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs
(SchKG, SR 281.1)
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Verordnung vom 22. November 2006 betreffend die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs
(OAV-SchKG, SR 281.11)
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Verordnung des EJPD vom 9. Februar 2011 über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs
(SR 281.112.1)
Dossier
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Letzte Änderung 03.07.2024
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