Gefährliche Hunde

Teilrevision des Obligationenrechts. Verschärfte Haftung für Halter gefährlicher Hunde

Worum geht es?

In der Diskussion um Massnahmen gegen gefährliche Hunde ist unter anderem die Verschärfung der Haftung des Tierhalters verlangt worden. Mit einer verschärften Haftung sollte die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden geschützt und zugleich das Risiko- und Verantwortungsbewusstsein der Halter verstärkt werden. Der Gesetzesvorschlag und der entsprechende Bundesbeschluss wurden jedoch vom Parlament abgelehnt.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. April 2006 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Frage einer Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter zu prüfen (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine verschärfte Haftung zu einem besseren Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden beiträgt, und beauftragt deshalb am 17. Januar 2007 das EJPD, eine Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 15. Juni 2007 schickt der Bundesrat Vorschläge für eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 14. Dezember 2007 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und entscheidet sich für eine schärfere Haftung aller Hundehalter sowie für ein Versicherungsobligatorium (Medienmitteilung).
  • Am 22. April 2009 nimmt der Bundesrat zum Vorschlag eines Hundegesetzes der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates Stellung. Er unterstützt den Gesetzesentwurf, der eine verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Hundebesitzer vorsieht. Wird das Hundegesetz erlassen, erübrigt sich eine entsprechende Revision des Obligationenrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (05.453)
     
  • In der Wintersession 2010 lehnt das Parlament das Hundegesetz und den entsprechenden Bundesbeschluss ab.

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Letzte Änderung 22.04.2009

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