Revision des Vormundschaftsrechts

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Worum geht es?

Die Revision des Vormundschaftsrechts ist die letzte Etappe der Gesetzgebungsarbeiten zum Familienrecht. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu vermeiden. Die neuen gesetzlichen Massnahmen sollen entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der betroffenen Personen zugeschnitten werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Das EJPD setzt eine interdisziplinäre Expertenkommission für die Revision des Vormundschaftsrechts ein (Medienmitteilung vom 13. April 1999).
  • Der Bundesrat ermächtigt am 25. Juni 2003 das EJPD, den Expertenentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches sowie den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutz in die Vernehmlassung zu schicken (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 27. Oktober 2004 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das EJPD eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 28. Juni 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Vormundschaftsrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.063)
     
  • Der Bundesrat setzt das neue Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat lehnt die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden ab, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Ausführungsbestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 7. November 2012 verabschiedet der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum neuen Erwachsenenschutzrecht (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 07.11.2012

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