Haager Wertpapier-Übereinkommen

Worum geht es?

Die Ratifikation des Haager Wertpapier-Übereinkommen trägt zur Schaffung eines modernen und sicheren Finanzplatzes bei. Dieses unter Mitwirkung der Schweiz erarbeitete Übereinkommen ist das bedeutendste Projekt zur Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts im Bereich der mediatisiert verwahrten Wertpapiere. Es enthält Regeln, um das bei grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht bestimmen zu können. Diesem sog. Kollisionsrecht kommt entscheidende Bedeutung zu, weil der Anteil der grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäfte besonders hoch ist und zugleich die Rechtsunsicherheit gross ist. Das Haager Wertpapierübereinkommen schafft hier Klarheit. Es lässt eine begrenzte Rechtswahl durch die Parteien zu und gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung.

Was ist bisher geschehen ?

  • Am 9. Dezember 2005 beschliesst der Bundesrat, das Haager Wertpapierübereinkommen zu ratifizieren. Das EJPD und das EFD sind daran, eine Botschaft zur Ratifikation des Haager Wertpapierübereinkommens sowie zum Bucheffektengesetz, welches das Wertpapierrecht inhaltlich modernisiert, auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 5. Juli 2006 unterzeichnen die Schweiz und die USA in Den Haag gemeinsam das Wertpapierübereinkommen.
  • Am 15. November 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bucheffektengesetz sowie zum Haager Wertpapierübereinkommen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.089)
     
  • Der Bundesrat setzt das Bucheffektengesetz mit Ausnahme des neuen Art. 470 Abs. 2bis OR sowie die Änderungen im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Art. 470 Abs. 2bis OR tritt bereits auf den 1. Oktober 2009 in Kraft. (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 06.05.2009

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