Elternschaft und Abstammung

Überprüfung des Abstammungsrechts

Worum geht es?

Seit der Revision des Kindesrechts von 1976 haben sich die Familienstrukturen stark verändert. Die Zahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist gestiegen und die Spannweite gelebter Familienformen hat sich erweitert: Sie reicht von Alleinerziehendenfamilien bis hin zu Patchwork- oder Regenbogenfamilien. Durch den Einsatz der modernen Fortpflanzungsmedizin im In- und Ausland stellen sich zudem laufend neue Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem in der Verfassung verankerten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. 

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. Dezember 2018 nimmt der Ständerat das Postulat 18.3714 "Überprüfung des Abstammungsrechts" an und beauftragt den Bundesrat, den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen und dem Parlament in einem Bericht gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten.
     
  • Parlamentarische Beratungen (18.3714) 
     
  • Am 1. Juli 2019 setzt das Bundesamt für Justiz (BJ) eine interdisziplinäre Expertengruppe ein. Diese soll prüfen, ob das geltende Abstammungsrecht den heutigen Lebensrealitäten noch gerecht wird und bis Mitte 2021 Empfehlungen für eine kohärente Gesamtreform formulieren, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin.
  • Am 29. Januar 2020 stimmt der Bundesrat der Vorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) zu, wonach die Ehe so rasch wie möglich allen Paaren ermöglicht werden soll. Die allfällige Öffnung des Zugangs zur Samenspende für weibliche Ehepaare soll in einem nächsten Schritt behandelt werden (Medienmitteilung).
  • Am 18. Dezember 2020 verabschiedet das Schweizer Parlament die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle), die verheirateten Frauenpaaren in der Schweiz die Samenspende ermöglicht und in diesem Fall die Begründung eines Kindesverhältnisses zwischen dem Kind und der Ehefrau der Mutter ab der Geburt zulässt (s. Art. 255a ZGB) (BBl 2020 9913).
  • Am 26. September 2021 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Änderung des Schweizer Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) ab und nimmt diese an (Volksabstimmung).
  • Am 17. November 2021 beschliesst der Bundesrat, dass die "Ehe für alle" am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird (Medienmitteilung).
  • Am 17. Dezember 2021 verabschiedet der Bundesrat den Postulatsbericht (Medienmitteilung).
  • Am 14. Dezember 2022 nimmt der Ständerat als Zweitrat die Motion 22.3382 "Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption" an und beauftragt damit den Bundesrat die Stiefkindadoption in gewissen Familienkonstellationen zu erleichtern.
  • Am 26. Juni 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).

Dokumentation

Referendumsvorlage "Ehe für alle"

Erleichterte Stiefkindadoption

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 26.06.2024

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