Änderung des Zivilgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsgesetzes
Worum geht es?
Für eine harmonische Entwicklung ist das Kind nicht nur darauf angewiesen, dass es auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen zählen kann. Das Kind braucht auch verlässliche Betreuungsverhältnisse und finanzielle Sicherheit. Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll deshalb gestärkt werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Eine Reihe von Gesetzesänderungen sollen die Situation des Kindes verbessern, die Last für den betreuenden Elternteil mildern und einen Ausgleich zwischen beiden Elternteilen ermöglichen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 4. Juli 2012 schickt der Bundesrat eine Vorlage zur Neuregelung des Unterhaltsrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 8. Mai 2013 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 29. November 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.101)
- Am 4. November 2015 entscheidet der Bundesrat, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über das Kindesunterhaltsrecht auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt (Medienmitteilung).
- Am 30. August 2017 schickt der Bundesrat die Verordnung über die Inkassohilfe in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 6. Dezember 2019 heisst der Bundesrat die Verordnung über die Inkassohilfe gut und setzt sie auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 24. April 2024 verabschiedet der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4141 Silberschmidt (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt)
(BBl 2014 529)
-
Entwurf
(BBl 2014 597)
- Medienmitteilung vom 29. November 2013
Referendumsvorlage
-
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesunterhalt)
(BBl 2015 2723)
Neue Bestimmungen
-
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesunterhalt). Änderung vom 20. März 2015
(AS 2015 4299)
-
Berichtigung
(AS 2015 5017)
Vernehmlassungsverfahren betreffend die Inkassohilfeverordnung
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Neue Bestimmungen
-
Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung)
(InkHV, AS 2020 7)
- Erläuternder Bericht zur Inkassohilfeverordnung (PDF, 558 kB, 05.06.2020)
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 20. März 2015 des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt) (PDF, 136 kB, 05.06.2020)
Massnahmen zur Sicherung des Vorsorgeguthabens
Die Formulare für die Meldungen an die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen (Art. 13 InkHV) sind hier zu finden:
-
Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV)
Alternierende Obhut
- Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 15.3003 RK-N (PDF, 477 kB, 05.06.2020)
-
Interdisziplinäre Studie zur alternierenden Obhut (PDF, 961 kB, 05.06.2020)
Bericht der Universität Genf von März 2017
- Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.4141 Silberschmidt (PDF, 526 kB, 23.04.2024)
-
Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhutsregelung (PDF, 2 MB, 23.04.2024)
Schlussbericht des Büros für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG von Oktober 2023
-
Wenn die Eltern nicht zusammenwohnen – Betreuungs- und Erziehungsverantwortung für die Kinder (PDF, 817 kB, 23.04.2024)
Schlussbericht des Büros für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG von Juli 2022
Dossier
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Letzte Änderung 24.04.2024
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