Worum geht es?
Der Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen. Heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person grundsätzlich bis zu deren 18. Geburtstag ungültig erklärt werden. Der Bundesrat möchte diese Frist verlängern. Ergibt sich im Einzelfall, dass es ausnahmsweise im Interesse der minderjährigen Person ist, die Ehe aufrecht zu erhalten, soll die Ehe bestehen bleiben.
Was ist bisher geschehen?
- Am 29. Januar 2020 heisst der Bundesrat den Bericht "Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten" gut (Medienmitteilung).
- Am 30. Juni 2021 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 23. August 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (23.057)
- Am 23. Oktober 2024 setzt der Bundesrat die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Berichte
- Bericht von Christian Rüefli, Büro Vatter "Evaluation der zivilrechtlichen Bestimmungen zu Zwangs- und Minderjährigenheiraten" vom 27. März 2019 (PDF, 1 MB, 05.06.2020)
- Bericht des Bundesrates "Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten" vom 29. Januar 2020 (PDF, 333 kB, 05.06.2020)
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Minderjährigenheirat)
(BBl 2023 2127)
-
Entwurf
(BBl 2023 2128)
- Medienmitteilung vom 23. August 2023
Referendumsvorlage
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 23.10.2024
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