Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare

Worum geht es?

Die Einführung einer eingetragenen Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Zudem soll die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zur Beendigung von Diskriminierungen sowie zum Abbau von Vorurteilen führen.

Was ist bisher geschehen?

  • Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eröffnet am 15. Juni 1999 ein Vernehmlassungsverfahren zum Bericht über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare im schweizerischen Recht (Medienmitteilung).
  • In der Vernehmlassung wird der gesetzgeberische Handlungsbedarf zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare klar bejaht. Der Bundesrat beauftragt am 25. Oktober 2000 das EJPD, einen Gesetzesentwurf über die registrierte Partnerschaft vorzubereiten (Medienmitteilung).
  • Am 14. November 2001 schickt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf über die registrierte Partnerschaft in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 26. Juni 2002 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, bis Ende Jahr eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 29. November 2002 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Medienmitteilung). 
     
  • Parlamentarische Beratungen (02.090) 
     
  • Das Referendum gegen das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare kommt zustande (BBl 2004 5865).
      
  • Volksabstimmung vom 5. Juni 2005

    Erläuterungen des Bundesrates

    Medienkonferenz vom 22. April 2005
    Referat von Bundesrat Christoph Blocher 
    Referat von Regierungsrat Markus Notter 
    Referat von Ruth Reusser, stv. Direktorin des Bundesamtes für Justiz
    Medienmitteilung

Ergebnis der Volksabstimmung

  • Das Partnerschaftsgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft (Medienmitteilung)
  • Am 28. Juni 2006 verabschiedet der Bundesrat eine Änderung der Zivilstandsverordnung, die das Verfahren zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Detail regelt und mit dem Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 28.06.2006

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